Die Arbeitslosigkeit
in Deutschland hat
im Juli, wie immer um diese Zeit, vor allem jahreszeitlich
bedingt zugenommen, und zwar um
92.600 auf 4.046.900. Der Anstieg konzentrierte sich auf die
alten Länder (+75.900 auf 2.636.200). Da er größer war als
vor Jahresfrist, lag die Arbeitslosenzahl dort erneut deutlicher
über dem Vorjahresstand (+191.100).
In den neuen Ländern erhöhte
sich die Arbeitslosigkeit vergleichsweise wenig (+16.700 auf
1.410.700), vor allem weil aufgrund des frühen Beginns der
Sommerferien in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die
Sommerpause in den neuen Ländern bereits im Juni eingesetzt
hatte. Infolgedessen lag die Arbeitslosigkeit im Osten zuletzt
weniger über dem Niveau des Vorjahres (+57.200).
Der regelmäßig starke
Anstieg der Arbeitslosenzahl im Juli beruht vor allem darauf,
dass sich in diesem Monat sehr viele Jugendliche
nach Abschluss schulischer oder
betrieblicher Ausbildungen arbeitslos melden. Die
Arbeitslosigkeit Jüngerer verringert sich dann aber im
September und Oktober wieder deutlich, auch infolge von
Einstellungen nach der Sommerpause. Außerdem nimmt in den
Sommermonaten ferienbedingt die Entlastungswirkung beruflicher Weiterbildung
spürbar
ab. Darüber hinaus wird im Juli die Arbeitslosigkeit durch urlaubs-
und quartalsbedingte Beendigungen von Beschäftigungsverhältnissen
belastet, denen nicht
entsprechend viele Arbeitsaufnahmen von Arbeitslosen gegenüberstehen.
Zwar werden in der Ferienzeit zahlreiche Aushilfen als
Urlaubsvertretungen oder im Tourismus eingestellt, häufig in
geringfügige Beschäftigung. Aber dabei handelt es sich überwiegend
um Nichtarbeitslose (Schüler, Studenten usw.), sodass sich
dadurch Arbeitslosigkeit nicht verringert. Einstellungen von
Arbeitslosen in voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
werden dagegen oft bis nach den Ferien aufgeschoben.
Dementsprechend nimmt auch die Zahl der voll
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Juli üblicherweise
etwas ab.
Die Arbeitslosenquote,
bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen, belief sich im Juli
auf 9,7 Prozent. Im Westen war sie mit 7,8 Prozent weniger als
halb so hoch wie im Osten; dort betrug sie 18,0 Prozent. Die
Zahl der Erwerbstätigen
hat sich, nach vorläufigen Schätzungen
des Statistischen Bundesamtes, im
Mai um rund 70.000 auf 38,72
Millionen erhöht. Eine Zunahme in diesem Monat ist üblich,
aber dieses Mal war sie deutlich schwächer als in früheren
Jahren, auch als im letzten. Folglich lag die Beschäftigung
erneut stärker unter dem Vorjahresstand, nämlich um rund
220.000.
In den saisonbereinigten
Veränderungen von Arbeitslosigkeit und Beschäftigung spiegelt
sich die konjunkturell ungünstige Tendenz am Arbeitsmarkt
wider. So hat sich die Arbeitslosenzahl im Juli saisonbereinigt
um 8.000 erhöht, nach +42.000 im Juni. Dieser Unterschied
beruht großenteils auf dem relativ frühen Beginn der
Schulferien in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Derartige
Verschiebungen können vom Saisonbereinigungsverfahren nicht berücksichtigt
werden. Deshalb verringerte sich in den neuen Ländern die
saisonbereinigte Arbeitslosigkeit zuletzt sogar um 10.000, nach
einer Zunahme um 26.000 im Vormonat. Rechnet man Juni und Juli
zusammen, ergibt sich bundesweit ein durchschnittlicher Anstieg
von 25.000.
Die Zahl der Erwerbstätigen
ist im Mai saisonbereinigt um
33.000 gesunken, nach -3.000 im April. Dieser Unterschied ist
auch im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Schwankungen in der
Zahl der Soldaten infolge von Veränderungen bei den
Einberufungsterminen zu sehen.
Die Zugänge
in Arbeitslosigkeit waren
weiterhin stark. So meldeten sich im Juli 694.400 Personen
arbeitslos, 3 Prozent mehr als vor einem Jahr. Zugänge aus
regulärer Beschäftigung nahmen besonders zu (+12 Prozent auf
284.900), vor allem im Westen (+16 Prozent auf 215.300).
Auf der anderen Seite
waren auch die Abgänge
aus Arbeitslosigkeit recht
lebhaft. Im Juli beendeten 606.600 Personen ihre
Arbeitslosigkeit, 8 Prozent mehr als vor einem Jahr. Aber dieser
Anstieg beruht im Wesentlichen auf mehr Abmeldungen in sonstige
Nichterwerbstätigkeit (+12 Prozent auf 273.400). So gab es im
Juli besonders viele Abgänge wegen Nichterneuerung der Meldung
oder fehlender Mitwirkung sowie in den vorruhestandsähnlichen
Status eines Leistungsempfängers gem. § 428 SGB III (+29
Prozent auf 119.200 bzw. +141 Prozent auf 13.700), außerdem
mehr Abmeldungen aus sonstigen Gründen oder ohne Nachweis (+18
Prozent auf 39.500). Hier wirkt sich das Job-AQTIV-Gesetz aus,
das auch die Möglichkeiten, die Vermittlungsbereitschaft zu
testen, verbessert hat.
Der Stellenbestand
hat sich weiter deutlich ermäßigt,
vor allem im Westen, wo er saisonbereinigt um 10.000 abnahm.
Bundesweit waren im Juli 471.300 Angebote gemeldet; dies waren
10 Prozent weniger als vor Jahresfrist (Westen: -12 Prozent auf
398.300; Osten: +6 Prozent auf 73.000).
Nach der jüngsten Repräsentativ-Erhebung
des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung lag der
gesamtwirtschaftliche Stellenbestand
im Herbst 2001 in Folge der
konjunkturellen Abkühlung mit
1,16 Mio um 300.000 unter dem Stand des Vorjahres.
Die Abnahme konzentrierte sich auf Westdeutschland und betraf
fast ausschließlich die sofort zu besetzenden Stellen
(sogenannte Vakanzen). Diese Entwicklung dürfte sich in der
ersten Hälfte diesen Jahres fortgesetzt haben.
Die Arbeitsämter wurden
stärker an der Bewerbersuche beteiligt: 37% aller offenen
Stellen waren ihnen gemeldet, nach 33% im vierten Quartal 2000.
Im Westen betrug die Meldequote zuletzt
36%, im Osten 44%. Immer mehr Stellen werden im computergestützten
Stellen-Informations- Service (SIS) angeboten, jede siebente im
Westen und jede fünfte im Osten. Die Zeit vom Beginn der
Bewerbersuche bis zur Arbeitsaufnahme dauerte in Westdeutschland
im Jahr 2001 durchschnittlich 76 Tage und in Ostdeutschland 64
Tage (Suchzeit).
Da die Betriebe normalerweise vor dem frühestmöglichen
Besetzungstermin auf Bewerbersuche gehen, sind die Stellen aber
sehr viel kürzere Zeit vakant, und zwar im Westen 27 Tage, im
Osten 14 Tage (Vakanzzeit).
Das sind die kürzesten Vakanzzeiten seit 1998. In Zeiten
geringer Kräftenachfrage werden offensichtlich Stellen von den
Betrieben allgemein schneller besetzt als in nachfragestarken
Zeiten. Darüber hinaus dürften aber auch verstärkte
Vermittlungsanstrengungen der Arbeitsämter von Einfluss gewesen
sein. Immer mehr Personen beenden oder vermeiden
Arbeitslosigkeit durch Gründung einer selbständigen
Existenz; mittlerweile startet
jeder Vierte, der sich selbständig macht, aus der
Arbeitslosigkeit. Arbeitslose Existenzgründer werden dabei von
den Arbeitsämtern unterstützt. Überbrückungsgeld
vom Arbeitsamt sichert den
Lebensunterhalt in den ersten sechs Monaten der Selbständigkeit;
im Jahr 2001 nahm etwa jeder fünfte Existenzgründer diese
Leistung in Anspruch. Die Förderung ist im laufenden Jahr kräftig
ausgeweitet worden; seit Januar wurden schon 69.000 Anträge auf
Überbrückungsgeld bewilligt, durch die Bereitstellung zusätzlicher
Mittel ist für das ganze Jahr mit rd. 130.000 zu rechnen – im
Vergleich zu 96.000 im Vorjahr. Dieser Anstieg beruht auch
darauf, dass mit dem Job-AQTIV-Gesetz vom ersten Tag der
Arbeitslosigkeit an gefördert werden kann und nicht erst nach
Ablauf von vier Wochen. Untersuchungen des Instituts für
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigen, dass es sich beim Überbrückungsgeld
um ein effizientes
Instrument der Arbeitsmarktpolitik handelt.
So waren bei früheren Förderjahrgängen
70% der Geförderten drei Jahre nach der Gründung immer noch
selbständig; außerdem beschäftigte jeder erfolgreiche
Existenzgründer durchschnittlich einen neuen Mitarbeiter.
Das Wirtschaftsleben
erfordert regionale
Mobilität, auch um
Arbeitslosigkeit zu beenden. Damit verbundene Mehraufwendungen können
in unterschiedlichen Formen vom Arbeitsamt übernommen werden;
dadurch wird eine berufliche Eingliederung oft überhaupt erst
ermöglicht.
So sieht das SGB III
„Mobilitätshilfen" bei Aufnahme einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung vor: Übergangsbeihilfen
für den Lebensunterhalt bis
zur ersten Arbeitsentgeltzahlung, Ausrüstungsbeihilfen
für
Arbeitskleidung und Arbeitsgerät, Reisekostenbeihilfen
für die Fahrt zum Antritt der
Arbeitsstelle, Fahrkostenbeihilfen
für tägliche Fahrten zwischen
Wohnung und Arbeitsstelle, Trennungskostenbeihilfen
für getrennte Haushaltsführung
sowie Umzugskostenbeihilfen.
Seit Januar 2001 können
arbeitslose Jugendliche in Arbeitsamtsbezirken mit überdurchschnittlicher
Jugendarbeitslosigkeit Mobilitätshilfen im Rahmen des Jugendsofortprogramms
erhalten, und zwar für einen
Umzug, wöchentliche Familienheimfahrten oder sozialpädagogische
Betreuung.
Darüber hinaus fördern
viele Arbeitsämter die Mobilität aus Mitteln der Freien
Förderung; so beteiligen sie
sich an Kosten des Bezugs einer neuen Wohnung (Maklergebühren,
Mietkautionen, Einrichtungsbeihilfen), aber auch an
Kinderbetreuungskosten bei ungünstigen Arbeitszeiten. Alles in
allem wurden in den ersten sieben Monaten dieses Jahres rund
100.000 derartige Leistungen gewährt; am häufigsten
Fahrkostenbeihilfen, also Mehraufwendungen für Berufspendler.
Umzugskosten bilden dagegen nur einen geringen Teil der vielfältigen
Fördermöglichkeiten.
Die schwache Konjunktur
hinterlässt auf dem Ausbildungsstellenmarkt
immer deutlichere Spuren.
So lag die Zahl der gemeldeten betrieblichen Ausbildungsplätze
mit bundesweit 509.900 mittlerweile um 7 Prozent unter der
Vorjahressumme (West: -7 Prozent; Ost: -10 Prozent). Am stärksten
waren die Abnahmen im Handwerk, aber auch in Industrie und
Handel (-11 Prozent bzw. -6 Prozent). Dagegen sind bisher etwas
mehr außerbetriebliche Ausbildungsstellen eingerichtet worden
(+2 Prozent auf 22.100). Gleichzeitig haben 665.600
Bewerber die Arbeitsämter bei der Vermittlung eines
Ausbildungsplatzes eingeschaltet, 4 Prozent weniger (West und
Ost: jeweils -4 Prozent); aber dies reflektiert vermutlich keine
entsprechend geringere Nachfrage. Ende Juli waren 96.200
Ausbildungsstellen noch unbesetzt, inzwischen 16 Prozent weniger
als vor Jahresfrist (West: -18 Prozent; Ost: -5 Prozent).
Zugleich waren 208.900 Bewerber noch nicht vermittelt, 4.600
oder 2 Prozent mehr (West: +5 Prozent; Ost: -3 Prozent). Die
Differenz zwischen unbesetzten Ausbildungsstellen und noch nicht
vermittelten Bewerbern ist damit - und zwar ausschließlich im
Westen - beträchtlich größer als vor einem Jahr. Auch wenn
diese Lücke in den letzten beiden Monaten des
Berufsberatungsjahres immer kleiner wird, deutet derzeit alles
auf ein rechnerisches
Lehrstellendefizit hin, es sei
denn Betriebe und Verwaltungen richten zusätzliche
Ausbildungsstellen ein. Dies liegt wegen des absehbaren Rückgangs
von Ausbildungsplatzbewerbern auch im Interesse der Wirtschaft.
Quelle: Bundesanstalt für Arbeit, Nürnberg. Der komplette
Bericht ist unter http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/54_02.pdf
verfügbar.